Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 18. 11. 2010 - C-226/09) seine strengen Anforderungen an die Vergabe öffentlicher Aufträge auch außerhalb des vollen Anwendungsbereichs der EU-Vergaberichtlinie (Richtlinie 2004/18/EG) bestätigt und eine irische Ausschreibung von Dolmetscherleistungen beanstandet.
The European Court of Justice (ECJ) confirmed in a recent decision (Judgement of 18. 11. 2010 - C-226/09) its strict requirements for the award of public contracts outside of the full scope of EU Procurement Directive (Directive 2004/18/ EC) and objected to a irish tender of interpreter services.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2011.08.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-16 |
Seiten 383 - 384
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