In der Pressemitteilung Nr. 50/91 vom 13.11.1991 hatte das Bundesgesundheitsamt (BGA) unter der Überschrift „Gefahr durch die Biotonne?“ darauf hingewiesen, daß es für abwehrgeschwächte Menschen eine gesundheitliche Gefährdung durch die Biotonne gibt. Schon ein Öffnen der Tonne könne für eine Infektion mit Pilzsporen über die Atemluft genügen. Aus diesem und aus allgemeinen siedlungshygienischen Gründen forderte das BGA einen kritischeren und materialgerechten Umgang mit Kompostprodukten, um nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu vermeiden. Zusätzlich verlangte das BGA, die Biotonnen jede Woche zu entleeren und gründlich mit Wasser zu reinigen. Was ist aus diesen vorsorglichen Hinweisen des BGA geworden? Werden die Biotonnen heute jede Woche entleert? Und werden die Biotonnen inzwischen regelmäßig gereinigt? Oder sieht man das heute ganz anders? Hat die getrennte Erfassung der organischen Abfälle aus Haushalten in der Biotonne überhaupt eine nennenswerte Bedeutung? Antworten auf diese Fragen soll der folgende Beitrag geben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1999.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 1999 |
Veröffentlicht: | 1999-04-01 |
Seiten 218 - 222
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