Zur Entsorgung von Restmüll stehen in der Bundesrepublik Deutschland an 61 Standorten Abfallverbrennungsanlagen mit einer jährlichen Kapazität von 11 Mio. t zur Verfügung, die mit einer Rostfeuerung ausgestattet sind.
Zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte sind Rauchgasreinigungsanlagen notwendig, die sehr unterschiedlich aufgebaut sein können. Man unterscheidet trockene, halbtrockene und nasse Rauchgasreinigungssysteme, wobei nasse Rauchgasreinigungssysteme abwasserfrei und abwassererzeugend betrieben werden können.
Aufgrund der bestehenden Vorschriften im Anhang 47 zur Abwasserverordnung darf derzeit in der Bundesrepublik Deutschland das bei der Rauchgasreinigung von Abfallverbrennungsanlagen anfallende Abwasser nur noch in Ausnahmefällen in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden. Diese Vorgabe ist eine Konsequenz der Abwasserbehandlung in der Vergangenheit, denn in den 70er Jahren wurden die Abwässer nur durch Zugabe von Kalkmilch oder Natronlauge ohne vollständige Fällung der Schwermetalle neutralisiert. Die Einführung von effizienten schwefelhaltigen Fällungsmitteln konnte die Bevorzugung des abwasserfreien Betriebs nicht beeinflussen.
Die Diskussion zur abwasserfreien und abwassererzeugenden Rauchgasreinigung hält bis heute an, denn detaillierte Vergleiche zu diesem Thema fehlen. Außerdem wurde eine neue EU-Richtlinie zu Abfallverbrennung verabschiedet, die für die Einleitung von Abwässern aus der Rauchgasreinigung detaillierte Konzentrationsbeschränkungen u.a. für Schwermetalle, Feststoffe und Dioxine enthält. Aufgrund dieser EU-Richtline wird der Anhang 47 zur Zeit überarbeitet.
Im Rahmen dieser Arbeiten wird ein Vergleich der abwassererzeugenden und abwasserfreien Rauchgasreinigung von Abfallverbrennungsanlagen vorgestellt, der auf Stoffstrombilanzen basiert. Allgemein dienen Stoffstromanalysen dem Nachweis des Einsatzes und Verbleibs von Stoffen nach Art und Menge unter Berücksichtigung aller Verzweigungen im Untersuchungsraum. Stoffstromanalysen werden verstärkt in Genehmigungsverfahren gefordert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2002.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2002 |
Veröffentlicht: | 2002-06-01 |
Seiten 333 - 337
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