Der Gebrauch von Technik verursacht Risiken für Leben und Gesundheit des Menschen sowie für Sachgüter und Umwelt. Um für die Risiken eine angemessene Sicherheit zu gewährleisten, sind vom Gesetzgeber haftungsrechtliche Vorschriften, insbesondere das Umwelthaftungsgesetz, aufgestellt worden. Diese gewähren einen angemessenen Schadens- und Vermögensausgleich zum Schutz der Umwelt und des Geschädigten. Das Umwelthaftungsgesetz sieht einen Haftungsumfang in Höhe von DM 320 Mio. vor. Das bedeutet, daß derjenige, der mit Grenzrisiken operiert (z. B. Anlagenbetreiber), sich mit der Abwehr der Gefahr intensiv auseinandersetzen muß, damit kein für das Unternehmen existenzbedrohendes Ereignis eintritt.
Ein Unternehmen ist bestrebt, das existenzbedrohende Risiko auf eine Gemeinschaft – Versicherung – zu verlagern. Zur Deckung der Haftung für Umweltschäden besteht seit Anfang der neunziger Jahre für Betriebe die Möglichkeit, ihre Risiken auf der Basis des Umwelthaftpflichtmodells zu versichern. Ansprüche aufgrund von Schäden aus Eigentum, Besitz oder Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen, insbesondere Deponien, sind von dieser Versicherung ausgeschlossen, da der Versicherer mit dessen herkömmlichem Instrumentarium das Umweltrisiko nicht genügend sicher abschätzen kann.
Kommunale Deponiebetreiber sind i. d. R. über einen kommunalen Verbund mit begrenztem Deckungsumfang abgesichert. Gewerbliche bzw. industrielle Deponiebetreiber müssen existenzbedrohende Risiken über finanzielle Rückstellungen absichern. Ob bzw. in welcher Höhe die Deckung/Rückstellung ausreicht, ist bei dem komplexen Umweltwirkungsgefüge auf einer Deponie für den Betreiber schwer einschätzbar. Die Bewertung des Risikopotentials von Deponiestandorten gestaltet sich zudem schwierig, weil dort eher mit „schleichenden“ Umweltgefährdungen zu rechnen ist, deren Auswirkungen häufig erst nach Jahren sichtbar werden. Dies gilt insbesondere für Altdeponien. Diese weisen nach den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen häufig unzureichende Sicherungseinrichtungen auf, die sich überwiegend auf die prinzipielle geologische Standorteignung beziehen (geologische Barrierewirkung, Basisabdichtungen etc.).
Somit besteht ein beidseitiges Interesse an einer Risikotransparenz, die durch eine versicherungstechnische Risikoanalyse geschaffen werden kann. Auf Grundlage der Risikoanalyse wird der Versicherungsnehmer in die Lage versetzt, gemeinsam mit dem Versicherer ein Deckungskonzept für die Anlage zu erarbeiten und damit eine ausreichende Deckungsvorsorge für das Unternehmen für oftmals existenzbedrohende Risiken zu erreichen.
Die nachfolgenden Kapitel definieren Risikobegriffe und beschreiben die Vorgehensweise bei der Erstellung einer Risikoanalyse am Beispiel eines Deponiestandortes.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1998.11.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 1998 |
Veröffentlicht: | 1998-11-01 |
Seiten 680 - 684
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