Kunststoffe in Automobilen besitzen unbestrittene Vorzüge gegenüber anderen Werkstoffen u. a. in den Bereichen Leichtbau oder Designfreiheit. Dies führt zu einem weiterhin zunehmenden Kunststoffanteil in Kfz. Kritisch ist jedoch der Verbleib von Kunststoffen aus Kfz-Anwendungen nach der Nutzungsphase. Bei der derzeit angewandten Technik zur Altfahrzeugverwertung – selektive Demontage, gefolgt von Schreddern – gelangen Kunststoffe als Gemisch mit anderen Materialien in die Schredderleichtfraktion, die bisher nicht werkstofflich verwertet werden kann. Ein Ziel der Altfahrzeugrichtlinie der EU aus dem Jahr 2000 ist die Vermeidung bzw. Verminderung insbesondere der Schredderleichtfraktion. In der Richtlinie wird daher der Ausbau großer Kunststoffteile gefordert, wenn diese nach dem Schreddern nicht in verwertbarer Form abgetrennt werden. In Deutschland wurden diese Regelungen durch die Altfahrzeug-Verordnung mit Vorgaben zur Demontage und Verwertung von Kunststoffbauteilen umgesetzt. Im Rahmen einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes wurden die Möglichkeiten zur Verwertung der in der Altfahrzeug-Verordnung beispielhaft genannten Kunststoffbauteile Stoßfänger (Verkleidung), Radkappe und Kühlergrill (im folgenden „große Kunststoffbauteile“) untersucht. Dazu wurden im wesentlichen im zweiten Halbjahr 2002 acht Unternehmen identifiziert, die große Kunststoffbauteile aus Altfahrzeugen zur Verwertung annehmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2004.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-02-01 |
Seiten 78 - 82
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