Nach intensiven Recherchen zu Verwertungsmöglichkeiten der Sedimente, der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht zur Verwertung der Sedimente nach KrW-/AbfG, den Grundlagen des § 12 der BBodSchV, den durchgeführten Kostenbetrachtungen und den intensiven Untersuchungen der Sedimente und des Aufbringungsortes konnte nachgewiesen werden, dass die Verwertung der Sedimente auf Ackerflächen nach § 12 BBodSchV i. V. mit § 17 BBodSchG umzusetzen die ökologisch und ökonomisch günstige Variante darstellt.
After research to utilization possibilities of the sediments, the by law stipulated duty for the utilization of the sediments after KrW-/AbfG, the basics of the § 12 of the BBodSchV, the cost con-siderations carried out and the intense investigations of the sediments and the place of utilization could be proved, that to turn over the utilization of the sediments to § 17 BBodSchG onto areas of arable land § 12 BBodSchV and with § 17 BBodSchG the ecological and economic favorable variant represents.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2011.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-09-13 |
Seiten 424 - 429
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