Komposte und Klärschlämme sind organische Düngemittel und werden als Sekundärrohstoffdünger wie Gülle oder andere organische Wirtschaftsdünger in erheblichen Mengen im Landbau eingesetzt. Mit allen Düngemitteln – also auch den Mineraldüngern – werden neben den Nährstoffen verfahrensbedingt auch Schadstoffe – wie Schwermetalle – in die Böden eingetragen.
Mit Inkrafttreten des Bodenschutzrechtes wurden fachliche Maßstäbe insbesondere zur Bodenvorsorge verankert, die auch in anderen Rechtsbereichen bei der Regelsetzung berücksichtigt werden sollten. Einen großen Bereich, der in diesem Zusammenhang zu beachten ist, stellen die bewirtschaftungsbedingten Einträge im Rahmen der landwirtschaftlichen Bodennutzung dar. Neben der Klärschlamm- und Bioabfallverordnung sind insbesondere die Düngemittel- und die Düngeverordnung betroffen. An dieser Stelle soll vor einer notwendigen Novellierung dieser Verordnungen aufgezeigt werden, wie die Anforderungen, die sich aus dem Anspruch der Umsetzung eines vorsorgenden Bodenschutzes ergeben, auf die Bewertung von Düngemitteln zu übertragen sind. Im Hinblick auf die Zielsetzung, Schadstoffeinträge durch Düngemittel unter Beachtung von Vorsorgeaspekten zu begrenzen, hatte das Umweltbundesamt mit dem UBA-Text 59-01 (2001) „Grundsätze und Maßnahmen für eine vorsorgeorientierte Begrenzung von Schadstoffeinträgen in landbaulich genutzten Böden“ eine Konzeption zur schadlosen und ordnungsgemäßen Anwendung verschiedener Düngemittel vorgelegt.
Leitidee bei der Erarbeitung dieser Konzeption war, dass es langfristig durch Bewirtschaftungsmaßnahmen zu keiner Anreicherung von Schadstoffen in den Böden kommen darf. Dieser Grundsatz ist auch der Kernpunkt einer entsprechenden Position von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt, die am 7. Juni 2001 veröffentlicht wurde und auf deren Basis gleichlautende Beschlüsse der gemeinsamen Umwelt- und Agrarministerkonferenz vom Juni 2001 gefasst wurden. Auf dem zweitägigen Symposium „Landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm, Gülle und anderen Düngern unter Berücksichtigung des Umwelt- und Verbraucherschutzes“ des Bundesumwelt- und Bundesverbraucherschutzministeriums am 25. und 26. Oktober 2001 in Bonn wurde die UBA-Konzeption vorgestellt. Auch im aktuellen Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) und im Bericht der Bundesregierung zu „Perspektiven für Deutschland“ (2002) werden die o.g. „Grundsätze“ gestützt. Im Vordergrund der Konzeption standen zunächst drei Handlungsoptionen:
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2002.08.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2002 |
Veröffentlicht: | 2002-08-01 |
Seiten 424 - 430
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