Inhalt » Archiv » Ausgabe 11/2011 » Die Einbeziehung von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen in den ­Emissionsrechtehandel

Die Einbeziehung von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen in den ­Emissionsrechtehandel

Die Aufgabe der thermischen Abfallverwertung ist die schadlose Entsorgung von nicht-recyclebaren Abfällen bei größtmöglicher Nutzung des Energie-Inhaltes. Das Ziel ist es den biogenen und fossilen Kohlenstoff möglichst vollständig zu verbrennen, also in CO2 umzuwandeln. Die Menge der emittierten Treibhausgase ist in erster Linie vom eingesetzten Abfall abhängig. Berücksichtigt man den biogenen Anteil und die durch die Energieerzeugung substituierten fossilen Brennstoffe ergibt sich für die deutschen Anlagen insgesamt ohnehin ein positiver Beitrag zum Klimaschutz in Form einer Entlastung um rund 4 Mio. Tonnen CO2eq. Siedlungsabfallverbrennungsanlagen sind aus diesen Gründen vom Emissionsrechtehandel ausgenommen. Da der Begriff Siedlungsabfall in den Gesetzen selbst nicht definiert ist, kommt es jetzt darauf an, im deutschen Recht eine Auslegung zu finden, die sämtliche siedlungsabfallstämmige Abfälle einbezieht. Andernfalls droht Anlagen, die vorsortierte oder aufbereitete Siedlungsabfälle verbrennen eine Einbeziehung in den Emissionsrechtehandel. Dies würde nicht nur zu Zertifikatekosten ohne sinnvolle Lenkungswirkung führen, sondern auch die Betreiber mit zahlreichen Berichts-, Mess- und Analysepflichten konfrontieren. Verschiebung von Stoffströmen und eine Steigerung der Gebühren/Kosten wären die Folge.

The task of energetic waste recovery is the disposal of nonrecyclable waste in an environmentally sound way, while recovering as much of the energetic content as possible. The objective therefore is to reach a complete combustion of the biogenic and fossil carbon, thus transforming it into carbon dioxide. Hence the amount of greenhouse gas emitted solely depends on the amount and type of waste incinerated. Taking into account the climate neutrality of the biogenic fraction and the fossil fuels substituted, the German WtE-plants are contributing to climate protection by relieving it of a burden of around 4 billion each year. For these reasons municipal waste incineration plants are not included in the emissions trading scheme. Since the term ‘municipal waste’ is not defined within the acts, it is vital to settle for an interpretation including all wastes stemming from municipal wastes. Otherwise plants accepting presorted or conditioned municipal waste are prone to an inclusion in the emissions trading scheme. This would not only cause costs for the emission allowances without any sensible steering effects, but also face the operator with numerous reporting-, measuring and sampling obligations. This would lead to shifts in waste mass flows but also cause waste fees to increase.

Seiten 512 - 520

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.MUELLundABFALL.de/MA.11.2011.512

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