DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2011.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-11-17 |
Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfall sind vom Emissionsrechtehandel ausgenommen. Die genauen Voraussetzungen der Ausnahme sind jedoch auch bei Anlagen mit klarem Entsorgungsauftrag und minimalem Einfluss auf die CO2-Emissionen nicht unumstritten.
Die Einbringung stabiler Biomasse in den Boden kann einen Beitrag zur Minderung des Klimawandels und der Bodenverbesserung leisten. Mit welchen Methoden die Stabilität von Biomasse ermittelt werden kann und wie sich diese bei unterschiedlich aufbereitetem Abfall darstellt, wurde in einer Arbeit des Fachgebiets NEUTec der HAWK Göttingen untersucht.
Die Nachhaltigkeit des Wirtschaftssystems erfordert den Einsatz eines abgestimmten Bündels an Prinzipien/Instrumenten und tausenden von Maßnahmen innerhalb eines politischen Rahmens. Der Beitrag enthält Vorschläge innerhalb der Verantwortungsbereiche Konsum, Entsorgung, Verwaltung und Politik.
Polen hat für die Entsorgung von Siedlungsabfällen eine öffentlich-rechtliche Abfallüberlassungspflicht mit der Novellierung des Gesetzes über die Sauberkeit und Ordnung in Gemeinden am 01.07.2011 eingeführt. Gleichzeitig verpflichten die neuen Vorschriften die Kommunen, Leistungen im Bereich der Abfallerfassung und -entsorgung auszuschreiben. Der vorliegende Beitrag stellt die wesentlichen gesetzlichen Änderungen vor.
In biogenen Reststoffen und Abfällen liegt viel Potential. Mit der richtigen Technologie kann man aus gekappten Zweigen und Ästen, Obst- und Gemüseschalen, Kernen oder Spänen Strom, Dampf und Wärme gewinnen. Derartige Biomassefraktionen kommen z. B. aus der Industrie, der Land- und Forstwirtschaft, von Kommunen oder aus dem Siedlungsabfall.
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