Neue Rechtslage bei der landwirtschaftlichen Verwertung von Abfallstoffen
Die landbauliche Verwertung von biologisch abbaubaren Abfallstoffen wie Klärschlamm, Bioabfall, Grünguthäcksel etc. ist schon seit langem Gegenstand der fachlichen und der politischen Diskussion. In der Regel ist diese Verwertungsart für die Besitzer von Abfallstoffen und für die aufnehmenden Landwirte eine kostengünstige Lösung. Deshalb besteht derzeit großes Interesse an der Verwertung von geeigneten Abfällen als Sekundärrohstoffdünger (Serodünger) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.