Vergleich verschiedener Mineralisierungs- und Halogenbestimmungsarten für die Untersuchung von Altöl
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Aufarbeitung von Altölen durch die Altölverordnung in ihrer gültigen Fassung vom 27. Oktober 1987 geregelt. Für diese Öle gelten zur Aufarbeitung nach der Altölverordnung folgende Grenzwerte: 4 mg/kg PCB (Polychlorierte Biphenyle) und 2 g/kg Gesamthalogen. Zur Bestimmung des PCB-Gehaltes sieht die Altölverordnung eine gaschromatographische Untersuchung der Öle nach DIN 51 527 Teil 1, Ausgabe Mai 1987, vor. Unter dem Gehalt eines Altöls an Gesamthalogen wird der Massenanteil an anorganischem und organischem Halogen in der wasserfreien Ölphase verstanden. Dieser wird durch Verbrennung des getrockneten Öls in einer Knallgasflamme in einer Verbrennungsapparatur nach Wickbold in Anlehnung an DIN EN 41 und anschließende potentiometrische Analyse des Halogens nach DIN 38 405 Teil 1, Dezember 1985, bestimmt.