Inhalt » Archiv » Ausgabe 11/2011 » Neue rechtliche Rahmen­bedingungen für die Siedlungs­abfallentsorgung in Polen

Neue rechtliche Rahmen­bedingungen für die Siedlungs­abfallentsorgung in Polen

Bis zum Jahr 2015 sollen in Polen Abfallbehandlungskapazitäten von mehr als 7 Mio. Tonnen entstehen. Damit diese, regelmäßig schwerpunktmäßig von der öffentlichen Hand errichteten und betriebenen Anlagen rentabel arbeiten, hat Polen eine öffentlich-rechtliche Abfallüberlassungspflicht für die Entsorgung von Siedlungsabfällen mit der Novellierung des Gesetzes über die Sauberkeit und Ordnung in Gemeinden am 1. 7. 2011 eingeführt. Gleichzeitig verpflichten die neuen Vorschriften die Kommunen, Leistungen im Bereich der Abfallerfassung und -entsorgung auszuschreiben. Der vorliegende Beitrag gibt zunächst einen Einblick in die aktuelle Rechtslage und stellt im Schwerpunkt ausgewählte Vorschriften des novellierten Gesetzes dar. Es wer­den die Aufgaben der Gemeinden erläutert, die ihnen bezüglich der Errichtung und dem Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen obliegen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die im Gesetz festgeschriebenen Mindestziele für Recycling, Verwertung und Deponierung erreicht werden. Die Immobilieneigentümer sind nunmehr nicht nur abfallgebührenpflichtig. Sie müssen ihre Abfälle zudem dem Entsorgungsdienstleister überlassen, der im Rahmen eines Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten hat. Notwendige Voraussetzung ist, dass der entsprechende Entsorgungsdienstleister die ihm durch Gesetz oder Bescheid übertragenen Auflagen einhält. Die Erläuterungen schließen mit Ausführungen zur Kontrolle und Überwachung. Im Anschluss folgen eine Bewertung der Umsetzung in die Praxis sowie ein kurzes Fazit.

Waste treatment plants with capacities of more than 7 million tons should come into existence in Poland until the year 2015. Those plants will be engineered and operated mostly by the municipalities or enterprises owned by the municipality. So that those plants could work profitable, Poland has established an obligation to surrender arising waste under public law with the amendment of the Law about cleanness and order in municipalities. At the same time the new regulations obligate the municipalities to tender the services of collecting and treatment of waste to the public by 1. 7. 2011. The present article delivers insight into the ongoing legal situation and brings important regulations of the reformed act into focus. The responsibilities of the municipalities will be described, which are administered to them by the installation and operating of waste treatment plants. The achievement of the stipulated goals for recycling, recovery and disposal for should be guaranteed. The private proprietors are not only obligated to pay the fees. They have to surrender their waste to the waste management enterprise collecting the waste, which before has attained the award procedure. The enterprise has also to follow the requirements by law and administrative decision. The explanations close with information about inspection and monitoring. Reviews about the practical experiences and conclusions bring the article to an end.

Seiten 535 - 540

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.MUELLundABFALL.de/MA.11.2011.535

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