1. Juni 2006 – Ein Jahr Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung/TA Siedlungsabfall
- Abfallablagerungsverordnung
- Siedlungsabfallentsorgung
- heizwertreiche Abfälle
- TA Siedlungsabfall
- Gewerbeabfall
- industrielle Mitverbrennung
Ab dem 1.6.2005 ist in Deutschland die Ablagerung organikreicher Siedlungsabfälle verboten. Diese müssen vorbehandelt werden. Die dafür notwendigen Anlagen reichen aber insbesondere für die Gewerbeabfälle derzeit noch nicht aus. Der vorliegende Artikel versucht eine Bestandsaufnahme ein Jahr danach.