Siedlungsabfalldeponien: Entlassung aus der Nachsorge nach 30 Jahren?
- Siedlungsabfalldeponie
- Stilllegung
- Nachsorgephase
- Sickerwasser-Rückführung
- Aerobisierung
- Bioreaktor
Leitbild für den Umgang mit stillzulegenden Siedlungsabfalldeponien sollte sein, nach 30 Jahren einen nahezu inerten, reaktionsträgen und schadstoffentfrachteten Deponiekörper aus der Nachsorge entlassen zu können. Hierzu sind in der Stilllegungs- und Nachsorgephase zielgerichtete, aktive Maßnahmen zur Optimierung der biologischen Umsetzungsprozesse zu ergreifen.